Datenschutzinformation für Fahrer
Mit dieser Information erklären wir Ihnen, welche Daten wir in der Stundenliste über Sie verarbeiten und welche Rechte Sie haben (Art. 13 DSGVO).
1. Wer ist verantwortlich?
VIA Transport GmbH, Simmern 3, 6392 St. Jakob in Haus Österreich
Kontakt für Datenschutzfragen: [Kontakt – in den Einstellungen eintragen]
2. Welche Daten verarbeiten wir?
- Name, Benutzername für die Anmeldung, freiwillig eine E-Mail-Adresse, Fahrertyp und Sprache
- Passwort – nur verschlüsselt (als Hash), niemand kann es lesen
- Je Arbeitstag: Fahrzeit, Einsatz- bzw. Arbeitszeit, Pausen, Land bei Arbeitsbeginn und -ende, Übernachtungsland, Ihre Bemerkungen
- Daraus berechnet: Tag- und Nachtgeld
- Urlaub (Anspruch und verbrauchte Tage) und Krankenstandstage – nur die Tatsache, keine Diagnose
- Ein Protokoll, wer wann was an Ihren Einträgen geändert hat, sowie ein Anmelde-Protokoll mit Zeitpunkt und IP-Adresse (90 Tage gespeichert)
3. Wofür und auf welcher Grundlage?
Wir nutzen die Daten, um Ihre Arbeitszeiten aufzuzeichnen, Tag- und Nachtgeld zu berechnen, Urlaub und Krankenstände zu verwalten und Ihren Lohn abzurechnen.
Rechtsgrundlagen: Ihr Arbeitsvertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und unsere gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber, z. B. Arbeitszeitaufzeichnung, Lohn- und Steuerrecht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Krankenstände verarbeiten wir aufgrund arbeits- und sozialrechtlicher Pflichten (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO).
4. Wer bekommt die Daten?
- Im Unternehmen nur die Administratoren (Büro/Geschäftsführung). Andere Fahrer sehen Ihre Daten nicht.
- Unser Steuerberater bzw. die Lohnverrechnung – einmal im Monat Ihre Stundenliste (Excel/PDF) für die Abrechnung
- Behörden (z. B. Arbeitsinspektorat, Finanzamt, Sozialversicherung) nur, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind
5. Wie lange speichern wir die Daten?
Stundenlisten und Abrechnungsdaten müssen wir 7 Jahre ab Ende des jeweiligen Kalenderjahres aufbewahren (§ 132 BAO). Danach löschen wir sie. Sicherungskopien werden fortlaufend überschrieben.
6. Müssen Sie die Daten angeben?
Ja. Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist gesetzlich vorgeschrieben und für die Lohnabrechnung nötig. Ohne diese Angaben können wir Ihre Diäten und Ihren Lohn nicht richtig abrechnen.
7. Ihre Rechte
- Auskunft über Ihre gespeicherten Daten (Art. 15)
- Berichtigung falscher Daten (Art. 16)
- Löschung (Art. 17), soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20) – z. B. Ihre Stundenlisten als Excel-Datei
- Widerspruch (Art. 21)
Wenden Sie sich dafür an: [Kontakt – in den Einstellungen eintragen].
Sie können sich außerdem bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, in Österreich bei der Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at, oder bei der Behörde Ihres Wohnsitzlandes (in Kroatien: AZOP, azop@azop.hr).
8. Automatische Berechnungen
Tag- und Nachtgeld werden nach festen Regeln automatisch berechnet und vom Büro geprüft. Es gibt keine automatisierte Entscheidung oder Profilbildung im Sinne von Art. 22 DSGVO.
Stand: 6.10.2026